
Als Bindeglied zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Baustelle und der Bauleitung agieren Polierinnen und Poliere als Baustellenleiterinnen und -leiter. Um diese Berufsbezeichnung zu erhalten, ist es nötig, eine Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer abzulegen.
Die Voraussetzungen für die Weiterbildung zur Polierin bzw. zum Polier sind
Polierinnen und Poliere können in folgenden Fachbereichen ausgebildet werden:
Eine weiterführende Beratung erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit, der IHK oder bei der Handwerkskammer.